Hamburger Pfandhausskandal-Lombardium- Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft-verklagen sie ..
Natürlich, und das bitte auch ganz klar gesagt, nicht jeder Vermittler hat eine falsche Beratung durchgeführt. Es gibt durchaus Vermittler wo der Beratungsprozess völlig in Ordnung war, alles ordentlich dokumentiert und auf bestehende Risiken korrekt hingewiesen.Es gibt aber eben auch Vermittler die die Produkte LombardClassic als eine Art Festgeldersatz verkauft haben. Hierzu haben Sie das Rating einer Hamburger Ratingagentuir genutzt. Haben auch Sie unter diesem Aspekt diese unternehmerische Beteiligung gezeichnet?, dann haben Sie hier ganz klar gute Chancen vor Gericht Schadensersatz zugesprochen zu bekommen. Mit Festgeld ist das sicherlich dann mehr als ein gewagter Vergleich, hier darf man dann sicherlich von „grob Fahrlässig“ sprechen.
Wenn Sie als Anleger Mitglied der IG Lombard von Peter Stütz sind, dann lassen Sie sich nicht mehr hinhalten mit irgendwelchen wilden Versprechungen und Argumenten. Ihr Geld ist weg, und sie werden aus der Insolvenzmasse kaum etwas wiederbekommen. Die IG Lombard ist aus unserer Sicht, so Thomas Bremer von diebewertung.de, nur eine Selbtsschutzgruppe für Vermittler um deren Haftung so lange als möglich aus dem Weg zu gehen. Das „Glanzstück“, was man sich bei der Wahl zum Gläubigerausschuss der Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft geleistet hat unterstreicht unsere Meinung da noch einmal ganz klar.
Handeln Sie J E T Z T in Ihrem Interesse und lassen Sie Ihren Beratungsprozess genau überprüfen von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, wie Rechtsanwalt Christian Röhlke aus Berlin oder Dr. Thomas Pforr aus Bad Salzungen.
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